Raumnutzungsvertrag
    1. Hiermit buchen Sie das Mini&Me Loft für Ihre Veranstaltung verbindlich mit folgenden Konditionen und Bedingungen.

      Der Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen, sowie der Hausordnung gültig (s. separates PDF Dokument). Der/die Mieter_in erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages gesehen und gelesen zu haben und erkennt diese mit seiner Unterschrift für sich und alle Teilnehmer_innen an. Der/die Mieter_in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.

    Nutzungsbedingungen
    1. Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von der/die Mieter_in gewünschten Ausstattung (Tischdecken/Stuhlhussen), sowie Bestuhlung & Tischen. Der Mieter ist verpflichtet Einrichtung sowie deren Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglich baulichen Zustand zurückzugeben.
    2. Der Vermieter ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazu gehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenken. Der/die Mieter_in versichert, bei seinen Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein und keine gewerblichen oder geschäftlichen Ziele zu verfolgen. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda, sowie Veranstaltungen, deren Inhalt den Straftatbestand verwirklicht oder sittenwidrig ist sind in unseren Räumen untersagt.
    1. Vertragsparteien
    1. Zwischen:
      Mini&Me Loft - Taunus Family Club
      (Gf. T. Sahin)
      Gutenbergstraße 1
      65830 Kriftel
      (nachfolgend Vermieter genannt)
      und
    2. (nachfolgend Mieter in genannt)
      wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
    2. Vertragsgegenstand
    1. Der Vermieter überlässt dem/der Mieter_in die folgenden Räumlichkeiten:
      Mini&Me Loft (Kursraum + Eingangsbereich + Sanitäre Anlagen + Treppenhaus)
    3. Daten zum Event
    1. Das Nutzungsverhältnis beginnt
    Nutzungsgebühren
    1. Bitte wählen Sie Ihren Tarif:
    2. MON - SON (200€ inkl. MwSt. / 24h Tarif / 9h-9h Folgetag)MON - DON (150€ inkl. MwSt. / ab 14.00h / verkürzter Tarif nach Verfügbarkeit)
    1. Zu dem Mietpreis kommt eine Kaution in Höhe von 100.00€ hinzu.

      Möchten Sie Zusatzleistungen buchen?

    2. Stuhlhussen weiß (insg. zzgl. 25.00€ inkl. MwSt.)Tischdecken weiß (insg. zzgl. 25.00€ inkl. MwSt.)Ich benötige KEINE Zusatzleistungen
    Pflichten des Mieters/der Mieterin
    1. Die genutzten Räumlichkeiten sind in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Nach der Veranstaltung sind alle genutzten Flächen und sanitäre Anlagen geputzt (nass gewischt) zu hinterlassen. Sollte wegen besonderer Verschmutzung zum Zeitpunkt der Rückgabe der Räumlichkeiten eine Nachreinigung erforderlich werden, damit ein Folgeauftrag geleistet werden kann, wird dem/der Mieter_in eine Reinigungspauschale von 70,00€ in Rechnung gestellt. Sofern es seitens des Vermieters eingeräumt werden kann hat der Mieter das Recht auf eine Nachbesserung.
    2. Der/die Mieter_in ist verpflichtet, die Einhaltung des Raumnutzungsvertrages, der Nutzungsbedingungen und der Hausordnung auch bei den Teilnehmer_innen/Gästen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer/Gäste in geeigneter Form über die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen und den Raumnutzungsvertrag sowie deren Einhaltung informieren.
    3. Der/die Mieter_in versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Bei eventuellen Schäden, die während der Nutzung entstanden sind, (an Einrichtung beweglich, sowie unbeweglich) haftet der/die Mieter_in in vollem Umfang. Ein Notfall, wie zb. Wasserschaden etc. ist dem Vermieter unmittelbar unter Tel. 0151-26561392 mitzuteilen. Sonstige Bagatellschäden werden erst bei Rückgabe besprochen.
    4. Der/die Mieter_in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter_in ist weiter verpflichtet Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er /Sie haftet für Sach- und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm/ihr oder von den Teilnehmer_innen verursacht werden, auch dann, wenn dem/die Mieter_in selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    Kündigung
    1. Ordentliche Kündigung
      Der/die Mieter_in kann den Raumnutzungsvertrag bis zu 14 Tagen vor Nutzungsbeginn schriftlich per Email widerrufen. Wird der Vertrag innerhalb des 14 Tage Zeitraums bis Eventstart widerrufen, wird 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann von dem Raumnutzungsvertrag jederzeit zurücktreten, sollte die Nutzung durch höhere Gewalt nicht zustande kommen können. Der/die Mieter_in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
    2. Außerordentliche Kündigung
      Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen wichtigen Grundes jederzeit zu kündigen, insbesondere dann, wenn der/die Mieter_in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird, oder zu befürchten ist.
    3. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten.
      Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), §125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von 200,00€ zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
    Datenschutz
    1. Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.
    Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.
    Sonderfall COVID-19
    1. Sollte zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Nutzung des Raumes durch angeordnete Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von Covid 19 nicht stattfinden können, wird der Vertrag kurzfristig aufgehoben. Dies kann seitens des Vermieters und gleichermaßen des Mieters geschehen, (sollte der Gastgeber an COVID-19 erkrankt sein. Ohne jegliche Schadensersatzansprüche beider.) Über die zum Zeitpunkt der Anmietung aktuell geltenden Vorgaben der Regierung muss sich der Mieter/die Mieterin stets selbst informieren und diesen Folge leisten. Bei Verstoß gegen die aktuell geltenden Bestimmungen haftet der/die Mieter_in.

    Adresse

    Mini&Me Loft
    -Taunus Family Club-
    Gutenbergstraße 1
    65830 Kriftel

    Telefon

    06192 - 470 3120

    E-Mail

    info@minime-loft.de

    WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner